Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Direktvermarktung
Eier müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn sie auf dem Hof oder im Verkauf an der Tür innerhalb des Erzeugungsgebietes (maximal 100 Kilometer vom Produktionsort entfernt) unmittelbar an den Endverbraucher zum Eigenbedarf abgegeben werden. Das gilt nur für auf dem eigenen Hof erzeugte Eier, die keine Angaben zu Güte- und Gewichtsklassen tragen. Eier, die von Direktvermarktern auf örtlichen öffentlichen Märkten (zum Beispiel Wochenmärkten) angeboten werden, müssen mit einem Erzeugercode gekennzeichnet sein.