AGB
Mit meinen Radeburger-Hühnern möchte ich Ihnen ein unvergessliches und tolles Erlebnis, sowie eine naturnahe Hühnerhaltung für den Mietzeitraum ermöglichen. Sollten Probleme auftreten, werden wir gemeinsam eine Lösung finden. Mein Anspruch: Ihre Zufriedenheit mit meinem Service. Trotzdem ist es notwendig, dass wir einige rechtliche Themen regeln.
Zwischen dem Mieter und dem Vermieter wird dieser Sachen-Mietvertrag über die Anmietung des in diesem Vertrag beschriebenen Mietobjektes abgeschlossen. Nur der Mieter, seine engsten Familienangehörigen, seine Mitarbeiter oder eine in diesem Vertrag genannte beauftragte Person oder Institution sind zur zweckentsprechenden Nutzung des Mietobjektes berechtigt. Der Mieter ist zu einer Gebrauchsüberlassung des Mietobjektes an Dritte nach § 540 BGB und zur Verbringung des Mietobjektes an einen anderen Aufbauort nicht berechtigt.
§ 1 Mietobjekt, Zubehör, Verbrauchsmaterial
1. Vermietet wird ein Komplettpaket bestehend aus 5 Legehennen, Zubehör und Verbrauchsmaterial.
2. Das Zubehör bestehend aus je 1 Stück Hühnerstall, Futterautomat, Wassertränke, Sandbad und Steckzaun, befindet sich in einem Gebrauchtzustand mit typischen Nutzungsspuren.
3. Das Verbrauchsmaterial besteht aus Hühnerfutter, Einstreu und Sand.
§ 2 Mietpreis, Nebenkosten, Zahlungsvereinbarungen, Mietsicherheit
1. Vereinbart wird eine Miete für die Nutzung in Wochen. Zwischen den Parteien wird ein Mietpreis von 95 € pro Woche vereinbart. Für die Nutzung des Mietobjektes während der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Miete an den Vermieter zu bezahlen.
2. Der Vermieter liefert das Mietobjekt beim Mieter an und holt es auch wieder ab, die Fahrtkosten trägt der Mieter. Zwischen den Parteien werden Fahrtkosten in Höhe von 50 Cent (ab Kilometer 11) pro gefahrenen Kilometer vereinbart.
3. Der Mieter erhält vom Vermieter eine ordentliche Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist vom Mieter an den Vermieter per Überweisung oder in bar bis spätestens zum !RechnungsLeistungAb! zu bezahlen.
Informationen für die Überweisungen:
Empfänger: Gunar Kotte
IBAN: DE038 8505 5000 1500 1905 82
Betrag: xxx,xx €, Verwendungszweck: !verwendungszweck!
4. Der Vermieter verzichtet auf die Bereitstellung einer Mietsicherheit.
§ 3 Vorbestellung, Reservierung
1. Übergabetermin (Mietbeginn): Das Mietobjekt wird dem Mieter wunschgemäß beginnend ab dem !RechnungsLeistungAb! zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
2. Rückgabetermin (Mietende): Mit dem Mieter ist der !RechnungsLeistungBis! für die Rückgabe des Mietobjektes vereinbart. Dieser Termin ist verbindlich.
Alternativ werden der Übergabetermin (Mietbeginn) und der Rückgabetermin (Mietende) mit der beauftragten Person vereinbart. Diese Termine sind ohne Einhaltung von Fristen verbindlich sobald sie vom Mieter in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) bestätigt wurden.
§ 4 Mietdauer, Verzug und vorzeitige Beendigung, Bestandsschau
1. Das Mietverhältnis beginnt mit dem in § 3 vereinbarten Mietbeginn und endet mit Ablauf des vereinbarten Rückgabetermins ohne Kündigung, mit Zeitablauf. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB ist ausgeschlossen. Eine Änderung des Rückgabetermins während des Mietzeitraums ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter in beiderseitigem Einvernehmen möglich und muss vom Vermieter in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) bestätigt sein.
2. Nimmt der Mieter oder die beauftragte Person das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Mietbeginn entgegen oder beendet das Mietverhältnis vorzeitig (z.B. wegen Beschwerden der Nachbarn), entbindet dies grundsätzlich nicht von der Zahlungsverpflichtung des Mieters. Bekommt der Vermieter das Mietobjekt nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zum vereinbarten Termin zurück, so ist der Mieter nach § 546a BGB dazu verpflichtet, für die Dauer der Verzögerung der Rückgabe den Mietpreis in vereinbarter Höhe weiter zu bezahlen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt dem Vermieter vorbehalten. Der Vermieter kann das Mietverhältnis jeder Zeit fristlos kündigen, sollte er die Nutzung des Mietobjektes durch den Mieter oder die Örtlichkeiten für die Aufstellung des Mietobjektes als ungeeignet befinden.
3. Der Vermieter hat ein Recht auf eine Bestandsschau während der unter § 3 vereinbarten Mietdauer nach Terminabsprache mit dem Mieter oder wenn er dieses mindestens 3 Tage vorher in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) beim Mieter angemeldet hat.
§ 5 Haftung
1. Haftungsansprüche des Mieters, welche sich auf Schäden gesundheitlicher, materieller oder ideeller Art beziehen, die durch das Mietobjekt oder durch andere Leistungen des Vermieters verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Vermieters kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
2. Der Vermieter haftet nicht für etwaige Legepausen der Hühner.
3. Ist eine Verletzung der Fürsorgepflichten des Mieters ursächlich für einen Schaden oder den Verlust des Mietobjekts (z.B. bei Verwahrlosung der Hühner), haftet der Mieter hierfür unbeschränkt, sofern er die Verletzung der Fürsorgepflicht zu vertreten hat.
§ 6 Pflichten des Mieters, einer beauftragten Person oder Institution (im folgenden Mieter genannt).
1. Der Mieter stellt eine für die Hühnerhaltung geeignete und ausreichende Fläche für die gesamte Mietdauer zur Verfügung. Er prüft selber, ob er dort zur Hühnerhaltung berechtigt ist (z.B. Mietgrundstück oder Kleingartengebiet). Öffentliche Einrichtungen prüfen selber, ob Sie zur Haltung der Hühner Genehmigungen benötigen.
2. Der Mieter versorgt die Tiere mit dem geliefertem Hühnerfutter. Darüber hinaus sorgt er täglich für frisches Trinkwasser und Grünfutter. Er ist verpflichtet die Hühner während der gesamten Mietdauer dem Tierschutzgesetz entsprechend zu betreuen. Im Zweifel ist er verpflichtet, sich entsprechend zu informieren (www.gesetze-im-internet.de/tierschg).
3. Der Mieter hat das Mietobjekt in einem einwandfreien voll funktionsfähigen Zustand erhalten, er ist verpflichtet, das Mietobjekt sorgfältig, wie ein auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer zu behandeln und nach Maßgabe der Pflegehinweise des Vermieters zu verwenden (www.mieteeinhuhn.de/faq).
4. Der Mieter darf alle während des Mietzeitraums gelegten Eier für den Verzehr verwenden. Die Hühner sind jedoch ausdrücklich nicht für den Verzehr gedacht und dürfen somit nicht geschlachtet werden.
5. Sollte eines oder mehrere Hühner während der Mietdauer erkranken, so ist der Vermieter vom Mieter umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. Wenn erforderlich, holt der Vermieter einzelne erkrankte Tiere ab. Kommt es zu einer Bestandsminderung der Hühner, z.B. wegen Krankheit, Verlust oder Brutstimmung, kann der Mietpreis vom Mieter nicht zurückgefordert werden, auch dann nicht wenn eine Krankheit bereits vor dem Mietbeginn anlag.
§ 7 Datenschutz
Es kann aufgrund behördlicher Anordnung notwendig sein, dass der Vermieter die personenbezogenen Daten des Mieters an das zuständige Veterinäramt melden muss. Der Mieter erklärt sich mit seiner Unterschrift ausdrücklich damit einverstanden.
§ 8 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.